Die Alexander von Humboldt-Stiftung
(Alexander von
Humboldt - AvH) vergibt jährlich: |
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bis zu 600 Forschungsstipendien an hochqualifizierte,
promovierte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Alter
bis zu 40 Jahren für einen langfristigen Forschungsaufenthalt (6 bis 12
Monate) in Deutschland;
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bis zu 100 Forschungsstipendien für langfristige
Forschungsaufenthalte;
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bis zu 150 Forschungspreise an international
anerkannte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler;
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bis zu 15 Wolfgang Paul-Forschungspreise
an international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler;
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bis zu 30 Kosmos-Forschungspreise für
ausländische Spitzennachwuchs-wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler;
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bis zu 40 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise
für junge Spitzenwissenschaftler;
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bis zu 150 Feodor Lynen-Forschungsstipendien
an hochqualifizierte, promovierte deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
im Alter bis zu 38 Jahren für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (darunter
42 Stipendien für Japan);
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bis zu 12 Max Planck-Forschungspreise
an deutsche und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für
internationale Kooperation;
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10 Bundeskanzler-Stipendien für künftige
Führungskräfte aus den USA;
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einige weitere Forschungsstipendien für
besondere Zwecke.
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Zusätzlich verleiht die
Stiftung 2001 bis 2003 insgesamt 100 Humboldt-Forschungsstipendien für
langfristige Kooperationen an ehemalige Humboldt-Forschungsstipendiatinnen
and -Stipendiaten bis zu 40 Jahren (Georg Forster-Stipendiaten ausgenommen). |
Seit 1998 bietet die Stiftung
Georg Forster-Stipendien für hochqualifizierte promovierte Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler aus Entwicklungsländern - ausser Indien und VR China
- an (Altersgrenze: 45 Jahre). Die Stipendien sollen dem Transfer von Wissen
und Methoden dienen und zur weiteren Entwicklung im Heimatland beitragen. |
In einer gemeinsamen Initiative
mit der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung in Frankfurt/Main vergibt die Humboldt-Stiftung
zwölf Roman Herzog-Forschungsstipendien jährlich an junge Nachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler bis zu 35 Jahren aus den Ländern Mittel- und Südosteuropas
(einschliesslich Baltikum), beginnend im Jahr 2001. Das Programm richtet
sich an alle Fachrichtungen; besonders begrüsst werden Bewerbungen aus
den Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. |
Bewerbungen
um ein Forschungsstipendium können jederzeit bei der Humboldt-Stiftung
eingereicht werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, das neueste Merkblatt
anzufordern (auch über E-mail: select@avh.de
möglich) oder aus dem Internet zu holen (http://www.humboldt-foundation.de).
Die Begutachtung der Anträge nimmt mehrere Monate in Anspruch. Der Auswahlausschuss
tritt dreimal järlich zusammen, zumeist im März, Juli und November. Die
vollständigen Bewerbungsunterlagen sollten spätestens fünf Monate vor diesen
Terminen beim Sekretariat vorliegen. Andernfalls muss mit einer längeren
Bearbeitungszeit gerechnet werden. Nature- und Ingenieurwissenschaftler
sowie Mediziner müssen mindestens die englische Sprache gut beherrschen;
Geistewissenschaftler benötigen gute Deutschkenntnisse. Die Humboldt-Stiftung
finanziert Forschungsstipendiaten und auch ihren Ehepartnern Sprachkurse
in Deutschland. |
Die Höhe des Forschungsstipendiums
liegt - je nach Alter und wissenschaftlicher Qualifikation - bei 3.600
bis 4.400 DM pro Monat (steuerfrei). Die Humboldt-Stiftung strebt eine
Erhöhung der Beträge auf 2.200 bis 3.100 Euro an (dies entspricht 4.300
bis 6.100 DM). Hinzu kommen die Übernahme der Reisekosten (soweit sie nicht
vom Heimatland getragen werden), Verheiratetenzuschläge, Kongressbeihilfen
u.ä. Das Forschungsstipendium wird für mindestens 6 bis 12 Monate verliehen.
In besonders begründeten Fällen können Verlängerungen beantragt werden.
Während der Stipendienzeit kann ein Teil des Forschungsaufenthalts auch
an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (ausser
dem Heimatland) verbracht werden, wenn dies wisseschaftlich erforderlich
ist. |