logo
Klub der ehemaligen Stipendiaten des DAAD und der Alexander von Humboldt- Stiftung an der Universität in Novi Sad
Klub
Stipendien
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Alexander von Humboldt

Alexander von Humbold-Stiftung


 
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (Alexander von Humboldt - AvH) vergibt jährlich:
  • bis zu 600 Forschungsstipendien an hochqualifizierte, promovierte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Alter bis zu 40 Jahren für einen langfristigen Forschungsaufenthalt (6 bis 12 Monate) in Deutschland;
  • bis zu 100 Forschungsstipendien für langfristige Forschungsaufenthalte; 
  • bis zu 150 Forschungspreise an international anerkannte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; 
  • bis zu 15 Wolfgang Paul-Forschungspreise an international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; 
  • bis zu 30 Kosmos-Forschungspreise für ausländische Spitzennachwuchs-wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler; 
  • bis zu 40 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise für junge Spitzenwissenschaftler; 
  • bis zu 150 Feodor Lynen-Forschungsstipendien an hochqualifizierte, promovierte deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Alter bis zu 38 Jahren für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (darunter 42 Stipendien für Japan); 
  • bis zu 12 Max Planck-Forschungspreise an deutsche und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für internationale Kooperation; 
  • 10 Bundeskanzler-Stipendien für künftige Führungskräfte aus den USA; 
  • einige weitere Forschungsstipendien für besondere Zwecke. 
Zusätzlich verleiht die Stiftung 2001 bis 2003 insgesamt 100 Humboldt-Forschungsstipendien für langfristige Kooperationen an ehemalige Humboldt-Forschungsstipendiatinnen and -Stipendiaten bis zu 40 Jahren (Georg Forster-Stipendiaten ausgenommen).
Seit 1998 bietet die Stiftung Georg Forster-Stipendien für hochqualifizierte promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungsländern - ausser Indien und VR China - an (Altersgrenze: 45 Jahre). Die Stipendien sollen dem Transfer von Wissen und Methoden dienen und zur weiteren Entwicklung im Heimatland beitragen. 
In einer gemeinsamen Initiative mit der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung in Frankfurt/Main vergibt die Humboldt-Stiftung zwölf Roman Herzog-Forschungsstipendien jährlich an junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bis zu 35 Jahren aus den Ländern Mittel- und Südosteuropas (einschliesslich Baltikum), beginnend im Jahr 2001. Das Programm richtet sich an alle Fachrichtungen; besonders begrüsst werden Bewerbungen aus den Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften.
Bewerbungen um ein Forschungsstipendium können jederzeit bei der Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, das neueste Merkblatt anzufordern (auch über E-mail: select@avh.de möglich) oder aus dem Internet zu holen (http://www.humboldt-foundation.de). Die Begutachtung der Anträge nimmt mehrere Monate in Anspruch. Der Auswahlausschuss tritt dreimal järlich zusammen, zumeist im März, Juli und November. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollten spätestens fünf Monate vor diesen Terminen beim Sekretariat vorliegen. Andernfalls muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Nature- und Ingenieurwissenschaftler sowie Mediziner müssen mindestens die englische Sprache gut beherrschen; Geistewissenschaftler benötigen gute Deutschkenntnisse. Die Humboldt-Stiftung finanziert Forschungsstipendiaten und auch ihren Ehepartnern Sprachkurse in Deutschland.
Die Höhe des Forschungsstipendiums liegt - je nach Alter und wissenschaftlicher Qualifikation - bei 3.600 bis 4.400 DM pro Monat (steuerfrei). Die Humboldt-Stiftung strebt eine Erhöhung der Beträge auf 2.200 bis 3.100 Euro an (dies entspricht 4.300 bis 6.100 DM). Hinzu kommen die Übernahme der Reisekosten (soweit sie nicht vom Heimatland getragen werden), Verheiratetenzuschläge, Kongressbeihilfen u.ä. Das Forschungsstipendium wird für mindestens 6 bis 12 Monate verliehen. In besonders begründeten Fällen können Verlängerungen beantragt werden. Während der Stipendienzeit kann ein Teil des Forschungsaufenthalts auch an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (ausser dem Heimatland) verbracht werden, wenn dies wisseschaftlich erforderlich ist.

mail to webmaster